Die Bank als Bürge

Ihre Bank steht als Bürge gegenüber Ihrem Vermieter für Sie gerade. Ziehen Sie aus einer Wohnung aus und haben Sie Ihre Miete nicht komplett gezahlt oder nicht korrekt renoviert, zahlt die Bank. Die Mietbürgschaft befreit Sie nicht von Ihrer Pflicht, die Miete zu zahlen und zu renovieren. Nimmt der Vermieter also berechtigt Leistungen aus der Bürgschaft in Anspruch, ist der Betrag an Ihre Bank zurückzuzahlen.

Sicherheit für Ihren Vermieter

Wenn Sie eine Wohnung oder ein Haus mieten, verlangt der Vermieter in der Regel zu seiner Absicherung eine Kaution. Da dieses Geld für den gesamten Mietzeitraum hinterlegt werden muss, zum Beispiel auf einem Kautionssparbuch, können Sie darauf nicht zugreifen. Bis zum Dreifachen der Monatsmiete dürfen Vermieter als Kaution verlangen.

Laufzeit der Mietbürgschaft

Gegen Zahlung einer jährlichen Prämie übernimmt Ihre Bank eine Bürgschaft in Höhe der Mietkaution gegenüber Ihrem Vermieter. Andererseits entfallen jedoch Zinserträge, zum Beispiel bei der Anlage der Kaution auf einem Mietkautions-Sparbuch. Der Vertrag läuft grundsätzlich bis zur Rückgabe der Bürgschaft. Sie können sie jedoch jederzeit mit einer Frist von einem Monat kündigen.

Wenden Sie sich an Ihren persönlichen Berater. Er bespricht gerne alle weiteren Einzelheiten mit Ihnen.

Raiffeisenbank Junkersdorf eG
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