
Bürgerentlastungsgesetz
Mehr "Netto" ab Januar 2010
Die meisten Arbeitnehmer in Deutschland können sich freuen. Mit dem Bürgerentlastungsgesetz gibt es ab Januar 2010 mehr "Netto" bei der Gehaltsabrechnung. Möglich wird dies durch eine gesetzliche Änderung bei der steuerlichen Absetzbarkeit von Versicherungsbeiträgen als Sonderausgaben.
Der Inhalt des Gesetzes
Mit dem jetzt beschlossenen Gesetz erweitert die Bundesregierung die steuerliche Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen für die Kranken- und Pflegeversicherung deutlich:
Erstmals werden Aufwendungen für eine Kranken- und Pflegeversicherung vollständig als Sonderausgaben berücksichtigt. Dies gilt für Versicherungsleistungen, die im Wesentlichen dem Leistungsniveau der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung entsprechen.
Nicht abziehbar bleiben Beitragsanteile, die einen über die medizinische Grundversorgung hinaus gehenden Versicherungsschutz finanzieren. Darunter fallen beispielsweise Beiträge für eine Chefarztbehandlung oder ein Einzelzimmer im Krankenhaus.
Setzen Sie Ihr Geld sinnvoll ein!
Unser Tipp: Nutzen Sie die Steuerersparnis für eine bessere Alters- und Gesundheitsvorsorge!
Wir empfehlen Ihnen, die steuerlichen Vorteile ab 2010 sinnvoll zu nutzen. Dies kann z.B. zum Aufbau oder zur Verbesserung Ihrer privaten Altersvorsorge erfolgen. Mit der UniProfiRente haben wir den Testsieger für Sie! (FinanzTest 11/2009 Riester-Fondssparpläne)
Zudem raten wir, Ihre bisherige Grundversorung der gesetzlichen Krankenversicherung mit hochwertigen Krankenzusatz-Versicherungsleistungen aufzustocken (z.B. R+V ZahnVorsorge).
Ihr Kundenberater steht Ihnen gern für eine persönliche Beratung zur Verfügung.
Mit dem jetzt beschlossenen Gesetz erweitert die Bundesregierung die steuerliche Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen für die Kranken- und Pflegeversicherung deutlich:
Erstmals werden Aufwendungen für eine Kranken- und Pflegeversicherung vollständig als Sonderausgaben berücksichtigt. Dies gilt für Versicherungsleistungen, die im Wesentlichen dem Leistungsniveau der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung entsprechen.
Nicht abziehbar bleiben Beitragsanteile, die einen über die medizinische Grundversorgung hinaus gehenden Versicherungsschutz finanzieren. Darunter fallen beispielsweise Beiträge für eine Chefarztbehandlung oder ein Einzelzimmer im Krankenhaus.
Setzen Sie Ihr Geld sinnvoll ein!
Unser Tipp: Nutzen Sie die Steuerersparnis für eine bessere Alters- und Gesundheitsvorsorge!
Wir empfehlen Ihnen, die steuerlichen Vorteile ab 2010 sinnvoll zu nutzen. Dies kann z.B. zum Aufbau oder zur Verbesserung Ihrer privaten Altersvorsorge erfolgen. Mit der UniProfiRente haben wir den Testsieger für Sie! (FinanzTest 11/2009 Riester-Fondssparpläne)
Zudem raten wir, Ihre bisherige Grundversorung der gesetzlichen Krankenversicherung mit hochwertigen Krankenzusatz-Versicherungsleistungen aufzustocken (z.B. R+V ZahnVorsorge).
Ihr Kundenberater steht Ihnen gern für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

