Offenlegungsberichte
Mit dem vorligenden Bericht setzen wir die Offenlegungsanforderungen nach §§ 319 - 337 SolvV in Verbindung mit § 26a KWG um. § 26a Abs.1 KWG verpflichtet uns, regelmäßig qualitative und quantitative Informationen über das Eigenkapital, die eingegangenen Risiken, die eingesetzten Risikomanagementverfahren und Kreditrisikominderungstechniken zu veröffentlichen.
Ferner finden sie hier den Offenlegungsbericht 2010 gem. Instituts-Vergütungsverordnung.
Ferner finden sie hier den Offenlegungsbericht 2010 gem. Instituts-Vergütungsverordnung.

